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   SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07   

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SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07 (https://dejure.org/2010,121736)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 08.03.2010 - S 76 SF 1/07 (https://dejure.org/2010,121736)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 (https://dejure.org/2010,121736)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die Mitwirkung des Anwalts muss vielmehr für die Erledigung der Rechtssache ursächlich gewesen sein (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R -).

    Dies zwingt zu der Annahme, dass die Tätigkeit des Bevollmächtigten auch im Rahmen der Nr. 1005 VV RVG insbesondere auf eine nicht streitige Erledigung gerichtet sein muss, die nicht schon dann vorliegt, wenn eine Abhilfeentscheidung in erster Linie auf einem Erkenntnisgewinn der Behörde im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage beruht (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R -).

  • SG Stade, 22.05.2007 - S 17 AS 201/06
    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Der Bevollmächtigte der Erinnerungsführerin hatte bereits am 14. März 2006 im früheren Rechtsstreit S 17 AS 201/06 ER einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der ungekürzten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), gestellt.

    Hier ist ein derartiger Abschlag nach den in § 14 RVG vorgegebenen Maßstäben jedenfalls schon deshalb angemessen, weil der Bevollmächtigte der Erinnerungsführerin im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit seiner Tätigkeit nicht nur von dem vorangegangenen Widerspruchsverfahren, sondern ebenso deutlich von dem früheren Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zum Aktenzeichen S 17 AS 201/06 ER profitiert hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 13/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Ausführungen dieser Art zählen vielmehr zur Klagebegründung und werden bereits durch die Verfahrensgebühr abgegolten (Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 05. Mai 2009 - L 1 AL 13/08 - Rn 56 - zitiert nach Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.10.2008 - L 2 R 49/08

    Erledigungsgebühr im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die Änderung der Rechtsauffassung seitens der Beklagten beruht im Ergebnis nicht auf den besonderen Bemühungen des Bevollmächtigten, sondern auf der Umsetzung der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der eigenen Rechtsauffassung (vg. auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27. Oktober 2008 L 2 R 49/08 Rn 38 zitiert nach Juris).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die andere Alternative der Nr. 1002 VV RVG (Erledigung der Rechtssache durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes) erfordert eine gleichartige ("das Gleiche gilt") Mitwirkung und ist auch nur dann erfüllt, wenn die Tätigkeit eines Bevollmächtigten über die Entgegennahme des bisher abgelehnten und schließlich doch erlassenen Bescheides hinausgeht (BSG a. a. O.; Urteile des BSG vom 21. März 2007 - B 11a AL 53/06 R - sowie 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R und B 9/9a SB 5/07 R).
  • BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05

    Einigungsgebühr

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Durch die Gebühren der Nummern 1000 bis 1008 VV RVG soll "das anwaltliche Bestreben, Streitigkeiten möglichst ohne Anrufung des Gerichts beizulegen, gefördert und belohnt werden" (Bundestags-Drucksache 15/1971, Entwurf des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 11. November 2003 zu Nr. 1002 VV RVG S. 204; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05 -).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die andere Alternative der Nr. 1002 VV RVG (Erledigung der Rechtssache durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes) erfordert eine gleichartige ("das Gleiche gilt") Mitwirkung und ist auch nur dann erfüllt, wenn die Tätigkeit eines Bevollmächtigten über die Entgegennahme des bisher abgelehnten und schließlich doch erlassenen Bescheides hinausgeht (BSG a. a. O.; Urteile des BSG vom 21. März 2007 - B 11a AL 53/06 R - sowie 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R und B 9/9a SB 5/07 R).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 53/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die andere Alternative der Nr. 1002 VV RVG (Erledigung der Rechtssache durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes) erfordert eine gleichartige ("das Gleiche gilt") Mitwirkung und ist auch nur dann erfüllt, wenn die Tätigkeit eines Bevollmächtigten über die Entgegennahme des bisher abgelehnten und schließlich doch erlassenen Bescheides hinausgeht (BSG a. a. O.; Urteile des BSG vom 21. März 2007 - B 11a AL 53/06 R - sowie 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R und B 9/9a SB 5/07 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - L 1 B 467/06

    Rechtsanwaltsvergütung - mehrere Auftraggeber in der selben Angelegenheit nach Nr

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Nr. 3103 VV RVG findet auch dann Anwendung, wenn im Anschluss an ein Widerspruchverfahren ein Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes nach § 86b SGG mit demselben Streitgegenstand folgt (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts - LSG - vom 28. Februar 2007 - L 1 B 467/06 SK -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts

    Auszug aus SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
    Die Mitwirkung des Anwalts muss vielmehr für die Erledigung der Rechtssache ursächlich gewesen sein (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2005 - L 15 B 2/04
  • SG Lüneburg, 08.04.2009 - S 12 SF 41/09

    Anwaltsvergütung; Betragsrahmengebühr; durchschnittliche Schwierigkeit;

  • SG Braunschweig, 14.06.2010 - S 89 SF 11/07
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr festgehalten.
  • SG Braunschweig, 08.02.2011 - S 77 SF 14/08
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nicht mehr festgehalten.
  • SG Braunschweig, 11.01.2011 - S 78 SF 9/08
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr festgehalten.
  • SG Braunschweig, 18.10.2010 - S 82 SF 6/07
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr festgehalten.
  • SG Braunschweig, 10.06.2010 - S 76 SF 3/07
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr festgehalten.
  • SG Braunschweig, 15.02.2011 - S 77 SF 17/08
    Soweit die frühere Kostenrechtsprechung des Gerichts auch in Fällen dieser Art stets Nr. 3103 VV RVG angewandt hat (vgl. Beschluss vom 14. März 2008 - S 28 SF 3/07 - und zuletzt Beschluss vom 08. März 2010 - S 76 SF 1/07 - ), wird an dieser Auffassung nach erneuter Prüfung der Rechtslage nicht mehr festgehalten.
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